Der Pflegegrad

Die Pflegegrade entscheiden, welche Zuschüsse Versicherte durch ihre Pflegekasse erhalten. 

Mit zunehmender Bedürftigkeit steigt die Höhe der Geld- und Sachleistungen (Pflegegradabhängig).

Zum 1. Januar 2017 haben Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 das bisherige System der Pflegestufen abgelöst.

Leistungen nach Pflegegraden:

Leistungen

Pflegegeld (monatlich)

Diesen Betrag erhalten Sie selbst, wenn Sie keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen

PG1: 0 € / PG2: 316 € / PG3: 545 € / PG4: 728 € / PG5: 901 €


Pflegesachleistungen (monatlich) / Kombileistungen

Diesen Betrag kann ein Pflegedienst in Anspruch nehmen. Unverbrauchtes Budget erhalten Sie

PG1: 0€ / PG2: 724 € / PG3: 1.363 € / PG4: 1.693 € / PG5: 2.095 €


Verhinderungspflege

Kann zusätzlich einmal jährlich für max. 6 Wochen in Anspruch genommen werden

PG1: 0 € / PG2: 1.612 € / PG3: 1.612 € / PG4: 1.612 € / PG5: 1.612 €


Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Kann für Hauswirtschaftliche Leistungen oder Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden

Bei allen Pflegegraden: 125 € pro Monat


Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Hierzu zählen z.B. Handschuhe oder Inkontinenzmaterial

Bei allen Pflegegraden 40 € pro Monat


Hausnotruf

Besuchen Sie gerne das Untermenü "Malteser Hausnotruf"

Bei allen Pflegegraden: 25,50 € pro Monat